Häufig übernehmen enge Angehörige von pflegebedürftigen Menschen selbst einen Teil der häuslichen Pflege. Den Partner oder das eigene Kind morgens anzuziehen und ihm beim Essen zu helfen, ist auch als pflegender Laie gut möglich. Sobald es allerdings um bestimmte medizinische Tätigkeiten geht, fühlt sich die Familie oft zu Recht überfordert. Wo regelmäßig subkutane oder intramuskuläre Injektionen verabreicht werden müssen oder eine fachgerechte Stomaversorgung nötig ist, braucht es in der Regel eine ausgebildete Fachkraft. Auch Inhalationen, Katheterversorgung, Blutzuckermessung und viele weitere Maßnahmen gehören zur sogenannten Behandlungspflege, die vom Arzt verschrieben und von examinierten Pflegekräften übernommen wird.
Die Leistungen der Grundpflege umfassen - wie es der Name schon verrät - grundlegende Alltagsbedürfnisse, die den Pflegebedürftigen nicht mehr ohne Hilfe möglich sind und für die man als Helfer normalerweise keine pflegerische Ausbildung braucht. Darunter fällt beispielsweise die Hilfestellung bei der Körperpflege, wie beim Waschen, Duschen oder bei der Zahnpflege.
Daneben gehört auch die Assistenz bei der Nahrungsaufnahme zur Grundpflege. Das kann zum Beispiel die mundgerechte Zubereitung von Speisen oder bei Bedarf auch das Anreichen während des Essens sein.
Ein dritter wichtiger Bereich der Grundpflege betrifft die Mobilität. Die meisten Pflegebedürftigen brauchen im Alltag Hilfe beim Aufstehen oder beim An- und Ausziehen. Zudem sind sie mitunter auf eine regelmäßige Umlagerung im Bett angewiesen, um Druckgeschwüre zu vermeiden.
Zur Behandlungspflege wiederum gehören Tätigkeiten, die auf ärztliche Anordnung durchgeführt werden. Das können zum Beispiel Infusionswechsel sein, die Medikamente zu richten, eine Wundversorgung oder die regelmäßige Blutdruckmessung. Diese übernimmt eine examinierte Alten- oder Krankenpflegekraft. Natürlich können die Pflegekräfte bei Bedarf zusätzlich zur Behandlungspflege auch die Grundpflege durchführen.
Die Kosten für die Grundpflege übernimmt bei bestehendem Pflegegrad von 1-5 normalerweise die Pflegekasse, wohingegen die Krankenkasse für die Behandlungspflege aufkommt.
Die Behandlungspflege in der häuslichen Krankenpflege zielt darauf ab, Krankheitsbilder von pflegebedürftigen Personen wenn möglich zu stabilisieren und bei Feststellung eines Pflegegrades auch eine langfristige medizinische Betreuung zu gewährleisten. Die erste Verordnung gilt normalerweise für eine Dauer von zwei Wochen. Sollte eine längere Pflegedauer nötig werden, wird die Pflegesituation vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) evaluiert und ein Pflegegrad festgelegt.
Mit der Durchführung der Behandlungspflege durch examiniertes Pflegepersonal sollen zunächst die ärztlichen Behandlungsziele erreicht werden. Daneben soll sichergestellt werden, dass der Patient auch zuhause gleichermaßen medizinisch versorgt wird wie in einer stationären Einrichtung (Sicherungspflege). Ein anderes Ziel kann die Vermeidung eines Krankenhausaufenthaltes sein. Diese sogenannte Krankenhausvermeidungspflege ist normalerweise auf maximal vier Wochen Dauer begrenzt. Sie kann in begründeten Ausnahmefällen aber auch für eine längere Zeit genehmigt werden.
Je nach Pflegestufe ist es für pflegende Angehörige im Alltag zeitlich neben Familie und Beruf nicht mehr möglich, selbst allen Verpflichtungen nachzukommen, die mit der Pflegebedürftigkeit eines Familienmitglieds einhergehen. Besonders alleinlebende Pflegebedürftige oder Personen mit schweren Beeinträchtigungen benötigen eine dauerhafte Betreuung in allen Lebensbereichen. Die professionelle Unterstützung durch examinierte Alten- und Krankenpfleger erleichtert in diesem Fall den Alltag für alle Beteiligten und kann dazu beitragen, den Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person über längere Zeit zu stabilisieren.
Sowohl bei der Grundpflege als auch bei der Behandlungspflege liegt der Schwerpunkt dabei auf der Erhaltung der Selbstständigkeit des Pflegebedürftigen. Ziel ist es, dass der pflegebedürftige Angehörige im Alltag so lange wie möglich einen seiner Krankheit entsprechenden Level an Eigenständigkeit behalten kann.
Wenn es nötig wird, können ambulante Pflegekräfte auch hauswirtschaftliche Aufgaben übernehmen, wie den Einkauf von Lebensmitteln und Medikamenten, das Wechseln der Bettwäsche oder die Zubereitung von Mahlzeiten. Die häusliche Krankenpflege schließt dann die Grundpflege, Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung mit ein und stellt für viele Pflegebedürftige und ihre Angehörigen eine sinnvolle Alternative zur Unterbringung in einem Pflegeheim dar.